Welche rechtlichen Vorschriften gibt es?
Ab wann kann man sich piercen lassen?
Jeder, der volljährig (18 Jahre alt) ist, kann sich bei uns nach
dem Ausfüllen unserer Einverständniserklärung piercen lassen.
Zur
Überprüfung der Identität benötigen wir
einen gültigen Lichtbildausweis
(Pass, Führerschein, …).
Wichtig!!!
Minderjährige 14-16 Jahre
Jugendliche ab 14 Jahren, „Minderjährige“, können sich mit der ausgefüllten
und vom
Erziehungsberechtigten unterschriebenen Einverständniserklärung
bei uns
piercen lassen.
Zur Überprüfung der Identität benötigen wir einen
gültigen Lichtbildausweis
vom Erziehungsberechtigten (Original oder
Kopie) und vom Jugendlichen.
Die Anwesenheit der Erziehungsberechtigten Eltern muss gegeben sein!
Sollten die Eltern getrennt leben,
oder geschieden sein benötigen wir eine
Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten Elternteils.
Haben die Eltern ein geteiltes Sorgerecht,
benötigen wir von beiden Eltern eine ausgefüllte und unterschrieben
Einverständniserklärung, sowie wie einen gültigen Lichtbildausweis
(Pass, Führerschein, …).
Wichtig!!!
Minderjährige 16-18 Jahre
Jugendliche ab 16 Jahren, „Minderjährige“,
können sich mit der ausgefüllten und vom
Erziehungsberechtigten unterschriebenen Einverständniserklärung
bei uns
piercen lassen.
Zur Überprüfung der Identität benötigen wir einen
gültigen
Lichtbildausweis vom Erziehungsberechtigten (Original oder
Kopie)
und vom Jugendlichen.
Eine telefonische Rücksprache
mit den Erziehungsberechtigten Eltern muss gegeben sein!
Sollten die Eltern getrennt leben,
oder geschieden sein benötigen wir eine Einverständniserklärung
des
Erziehungsberechtigten Elternteils. Haben die Eltern
ein geteiltes
Sorgerecht, benötigen wir von
beiden Eltern eine ausgefüllte und
unterschrieben
Einverständniserklärung, sowie wie einen gültigen
Lichtbildausweis
(Pass, Führerschein, …).
Bei allen Kindern unter 14 Jahren
auch mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten
stechen wir KEIN Piercing.
Da das Schießen mit der Ohrlochpistole generell verboten ist,
ergibt sich aus den Gesetzestexten.
Daher stechen wir alles ausschließlich mit der
Nadel. Dies machen wir
erst ab dem 14. Lebensjahr und somit nicht bei Kindern, denn so
schreibt es das Gesetz vor.
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