Piercing Rechtliches

Welche rechtlichen Vorschriften gibt es?
Ab wann kann man sich piercen lassen?
Jeder, der volljährig (18 Jahre alt) ist, kann sich bei uns nach
dem Ausfüllen unserer Einverständniserklärung piercen lassen.
Zur Überprüfung der Identität benötigen wir
einen gültigen Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, …).

Wichtig!!!
Minderjährige 14-16 Jahre

Jugendliche ab 14 Jahren, „Minderjährige“, können sich mit der ausgefüllten
und vom Erziehungsberechtigten unterschriebenen Einverständniserklärung
bei uns piercen lassen.
Zur Überprüfung der Identität benötigen wir einen gültigen Lichtbildausweis
vom Erziehungsberechtigten (Original oder Kopie) und vom Jugendlichen.
Die Anwesenheit der Erziehungsberechtigten Eltern muss gegeben sein!

Sollten die Eltern getrennt leben,
oder geschieden sein benötigen wir eine
Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten Elternteils.

Haben die Eltern ein geteiltes Sorgerecht,
benötigen wir von beiden Eltern eine ausgefüllte und unterschrieben
Einverständniserklärung, sowie wie einen gültigen Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, …).

Wichtig!!!
Minderjährige 16-18 Jahre

Jugendliche ab 16 Jahren, „Minderjährige“,
können sich mit der ausgefüllten und vom
Erziehungsberechtigten unterschriebenen Einverständniserklärung
bei uns piercen lassen.
Zur Überprüfung der Identität benötigen wir einen gültigen
Lichtbildausweis vom Erziehungsberechtigten (Original oder Kopie)
und vom Jugendlichen. Eine telefonische Rücksprache
mit den Erziehungsberechtigten Eltern muss gegeben sein!

Sollten die Eltern getrennt leben,
oder geschieden sein benötigen wir eine Einverständniserklärung 
des Erziehungsberechtigten Elternteils. Haben die Eltern
ein geteiltes Sorgerecht, benötigen wir von
beiden Eltern eine ausgefüllte und unterschrieben
Einverständniserklärung, sowie wie einen gültigen Lichtbildausweis
(Pass, Führerschein, …).

Bei allen Kindern unter 14 Jahren
auch mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten
stechen wir KEIN Piercing.
Da das Schießen mit der Ohrlochpistole generell verboten ist,
ergibt sich aus den Gesetzestexten. Daher stechen wir alles ausschließlich mit der
Nadel. Dies machen wir erst ab dem 14. Lebensjahr und somit nicht bei Kindern, denn so
schreibt es das Gesetz vor.
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